Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB: 16 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 16 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Falsche uneidliche Aussage, § 153 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
Falsche Altersangabe als Sachverständige
Die alternde Schönheit T wird in einem Strafverfahren als Sachverständige vor Gericht geladen. Da T ihr Alter unangenehm ist, macht sie sich in der uneidlichen Vernehmung zur Person um 10 Jahre jünger.
Falsche Altersangabe als Zeugin
§ 157: Angehörigeneigenschaft – analog auf nahestehende Personen?
T wird als Zeuge uneidlich vor Gericht vernommen. Um seine Freundin, mit der er in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft lebt, zu schützen, sagt er falsch aus und berichtet nichts über den von ihr begangenen Diebstahl.
§ 157: Notwendigkeit der Konfliktsituation
Um seinem angeklagten Bruder A ein falsches Alibi zu verschaffen, sagt T, der über die Tat des A nichts weiß, vor Gericht als Zeuge uneidlich falsch aus, A habe ihn zur Tatzeit besucht.
Falschaussage zugunsten eines Angehörigen, § 157
T wird als Zeuge vor Gericht vernommen. Dort sagt er falsch aus, um seinen Zwillingsbruder zu schützen.
Berichtigung der Falschaussage, § 158 nicht mehr rechtzeitig, d.h. verspätet
T wird als Zeuge vor Gericht vernommen. Dort sagt er falsch aus, um seinen Kumpel B zu schützen. Nach Ts Aussage fällt der Verdacht auf A, der daraufhin festgenommen wird. T kommen langsam Skrupel, sodass er sich bei Gericht meldet und seine Aussage korrigiert.
Subjektiver Tatbestand: Vorsatz bezüglich aller objektiven TBMerkmale
T wird als Zeuge zu einem Mordfall vor Gericht vernommen. Obwohl er zum Tatzeitpunkt nicht mit dem Angeklagten unterwegs war, sagt er dies aus. T denkt aber, dass seine Aussage wahr ist.
Tätereigenschaft: Zeuge oder Sachverständiger
Angeklagter T hat am 20. Juli um 20 Uhr eine Bank überfallen. Als er vor Gericht geladen und zu seiner Tat befragt wird, gibt er jedoch an, am in Rede stehenden Tag um 20 Uhr bei einem Fußballspiel gewesen zu sein.
Vollendung/Berichtigung der Falschaussage, § 158 StGB
T sagt in einem Strafverfahren als Zeuge falsch aus. Als er im Anschluss an seine Aussage vereidigt werden soll, bekommt er Angst. Als er zum Schwören anheben soll, berichtigt er seine Aussage.
Vollendung der Falschaussage
T sagt in einem Strafverfahren als Zeuge falsch aus. Mitten in seinem letzten Satz packt ihn die Angst und er berichtigt seine Aussage.
Zuständige Stelle: Rechtsreferendar
T sagt als Zeuge falsch aus. Seine Aussage macht er vor dem Rechtsreferendar.
Zuständige Stelle: Staatsanwaltschaft
T sagt als Zeuge falsch aus. Seine Aussage macht er vor der Staatsanwaltschaft.
Zuständige Stelle: Polizei
T sagt als Zeuge falsch aus. Seine Aussage macht er bei der Polizei.
Spontanäußerung als falsche Aussage?
Falschheit der Aussage
Einführungsfall: § 153
Teste dein Wissen zu BT 8: Ausssagedelikte in 5 min