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Internationale Zuständigkeit (EuGVVO): 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 12 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Internationale Zuständigkeit (EuGVVO) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Internationales Privatrecht

Gerichtsstandsvereinbarung

T betreibt einen Tauchladen auf Sizilien. Für diesen deckt sich T bei Unternehmerin U aus Deutschland ein. T und U vereinbaren per E-Mail, dass für Streitigkeiten aus dem Vertrag Barcelona maßgeblicher Gerichtsstandort sein soll. Tatsächlich haben die Taucheranzüge Löcher. ‌

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Internationales Privatrecht

Verbrauchergerichtsstandort, wenn teils privater, teils geschäftlicher Verwendungszweck

B betreibt einen Bauernhof in Dorf X in Österreich, nahe der deutschen Grenze. Auf dem Hof steht ein Haus, welches B zu 60 % privat nutzt. Unternehmen U betreibt in Deutschland einen Baumarkt, welcher auch Werbeflyer in X verteilt. B kauft von U Ziegel, um das Hausdach neu zu decken. Die Ziegel sind mangelhaft.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Internationales Privatrecht

Brogsitter: Unerlässlichkeit

U ist Uhrenmacherin aus Deutschland. U und die Französin F schließen einen Vertrag, in welchem sich F verpflichtet, ausschließlich für U Uhrenwerke in Deutschland herzustellen. Parallel entwickelt und verkauft F Uhrwerke anderer Konstruktion in Frankreich weiter an andere Abnehmer.

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Zivilrechtliche Nebengebiete › Internationales Privatrecht

Erfolgsort bei Streudelikten nach EuGVVO

Die deutsche Zeitung Z schreibt in einer das allgemeine Persönlichkeitsrecht (APR) verletzenden Weise über das Liebesleben der Schauspielerin S. 20% des Absatzes der Zeitschrift ist in Österreich, 15% in Spanien, der Rest in Deutschland. S will Z auf Schadensersatz verklagen.

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Brogsitter: Unerlässlichkeit (-)

Die Deutsche D besitzt eine Wohnung auf Mallorca. Für diese beauftragt D die P, die Wände neu zu streichen. P wohnt in Polen, sucht aber gerade nach einem Gelegenheitsjob. Bei den Arbeiten verläuft Farbe auch auf Ds teuren Teppich.

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Erfolgsort bei Kapitalanlageschäden nach EuGVVO

Die Deutsche D klagt gegen den Angestellten A der ungarischen Vermögensgesellschaft V auf Schadensersatz. D hatte an ein in Ungarn geführtes Anlagekonto der V Geld überwiesen. A hatte das Geld in hochspekulative Finanzprodukte investiert und alles verloren.

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Vertraglicher Gerichtsstand (Art. 7 EuGVVO)

Die deutsche D lebt in Saarbrücken und engagiert die in Frankreich lebende Französin F, ihren teuren Teppich zu säubern. Die Säuberung in Ds Wohnung führt F mangelhaft aus. D möchte F verklagen.

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Der allgemeine Gerichtstand

Die deutsche A schließt mit der Belgierin B im Internet einen Kaufvertrag über eine teure Uhr. Tatsächlich ist A aber einer Betrugsmasche der B aufgesessen. B hatte nie vor, die Uhr zu verschicken. A fragt sich, wo sie B auf jeden Fall verklagen kann.

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Int. Zuständigkeit 4 - Ehescheidung

F ist französische Staatsangehörige, M Deutscher. Die beiden haben in Frankreich standesamtlich geheiratet und anschließend zusammen in Berlin gelebt. F möchte nach Jahren die Scheidung.

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Int. Zuständigkeit 3 - Ausschließliche Zuständigkeit

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Int. Zuständigkeit 2 - Delikt

K aus Kiel streitet sich mit Belgier B um die letzte freie Sonnenliege unter der Sonne Spaniens. B schlägt dem K aus Wut auf die Nase. K will B daraufhin in Deutschland auf Schadensersatz verklagen.

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Internationaler Gerichtsstand bei Verbraucherverträgen

A aus Aachen betreibt einen Online-Shop für Musikinstrumente. Seine Homepage ist in den Sprachen Deutsch, Französisch und Niederländisch verfasst. Hobbymusiker B aus Belgien kauft dort ein Cello. A liefert. B zahlt nicht.