Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO: 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 2 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Klage auf vorzugsweise Befriedigung, § 805 ZPO für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
„Normalfall“ - vorzugsweise Befriedigung (Begründetheit)
Hochzeitsausstatter H betreibt in den Räumen der E eine Boutique. Dort hat H eine teure Mingvase aufgestellt. Als die Kundschaft ausbleibt und H weder Rechnungen seines Lieferanten L noch die Pacht an E bezahlt, lässt L die Mingvase pfänden. E erhebt Klage nach § 805 ZPO.
„Normalfall“ - vorzugsweise Befriedigung (Zulässigkeit)
Hochzeitsausstatter H aus Hamburg betreibt in den Räumen der E eine Boutique. Dort hat H eine teure Mingvase aufgestellt. Als H weder Rechnungen seines Lieferanten L noch die Pacht an E bezahlt, lässt L die Mingvase pfänden. <i>Wie kommt E an die Pachtzahlung?</i>
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