Üble Nachrede, § 186 StGB: 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 3 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Üble Nachrede, § 186 StGB für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Beleidigung - Drittbezug
T möchte sich an seiner Ex-Frau F rächen und gibt daher folgende Anzeige in der In Touch, der Lieblingszeitung der F, auf: "Callgirl F. Die Frau für erotische Stunden. Ruf mich an." Dahinter setzt T die Telefonnummer der F. F liest dies und ist empört. Anschließend erhält F ständig unangenehme Anrufe mit sexuellen Nachfragen.

Beleidigung - Verbreiten
Ein neuer Nachbar N zieht in das Mehrfamilienhaus ein, in dem auch T wohnt. Die Ex-Frau des T sagt ihm, sie habe erfahren, dass der N ein Kinderschänder sei und seine eigenen Kinder missbrauche. T solle also gut auf die gemeinsame Tochter aufpassen. Daraufhin äußert der T gegenüber Omi O aus dem ersten Stock, "man erzähle" über den N, dass dieser ein Kinderschänder sei. Der Vorwurf gegenüber N ist nicht nachweisbar.

Grundfall / Behaupten
Nachbar N hört regelmäßig abends aus der Nachbarwohnung von M und F Schlaggeräusche und Frauenschreie. N erzählt daraufhin Omi O aus dem ersten Stock, dass der M ein Haustyrann sei, der seine Frau schlage. M meint, er trainiere abends am Boxsack, während F Horrorfilme schaue. Was nun stimmt, lässt sich nicht aufklären.
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