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Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht): 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Nicht oder nicht wie geschuldete Leistung, §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB (Leistungsstörungsrecht) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Schadensersatz statt der ganzen Leistung – Schlechtleistung

K hat bei Fahrradhändler V für €10.000 ein klappbares Tandem gekauft. Nach Übergabe stellt sich heraus, dass die Klappfunktion kaputt ist. Mehrere Nachbesserungsversuche scheitern. K könnte das Fahrrad bei Händlerin H für €900 reparieren lassen oder dort für €11.000 ein neues Rad kaufen.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Großer Schadensersatz bei Teilleistung

K kauft bei V eine Designerküche für €10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart geliefert. K setzt V erfolglos eine Nachfrist. Da kein anderer Kühlschrank in die Küche passt, kauft K für €11.000 eine neue Küche bei Händlerin H. Die €11.000 will sie von V ersetzt bekommen.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Kleiner Schadensersatz bei Teilleistung

K kauft bei V eine neue Küche für €10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart geliefert. K setzt V erfolglos eine Nachfrist. Für €500 könnte K einen passenden Kühlschrank bei Händlerin H besorgen, für €11.000 sogar eine komplett neue Küche.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Entbehrlichkeit der Frist II – besondere Gründe (Verletzung Leistungstreue)

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Entbehrlichkeit der Frist I – ernsthafte und endgültige Verweigerung der Leistung

K kauft von V eine Küche, die V einbauen soll. V baut die Küche komplett schief ein. K verlangt von V mehrfach, dies zu beheben, und bietet an, bei der Behebung auch den Kaufpreis zu bezahlen. V beharrt dagegen darauf, erst nach vollständiger Zahlung des Kaufpreises nachzubessern. K beauftragt deshalb Handwerkerin H.

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Angemessenheit der Frist II

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Angemessenheit der Frist

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Bestimmtheit der Fristsetzung

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Zivilrecht › Schuldrecht Allgemeiner Teil

Grundfall: Teilleistung (§ 281 Abs. 1 S. 2 BGB)

A bestellt bei V eine neue Küche für €10.000. Außer dem Kühlschrank wird alles wie vereinbart nach 1 Woche geliefert. A setzt V erfolglos eine zweiwöchige Nachfrist. Nach deren Ablauf kauft A bei Händlerin H für €500 einen passenden Kühlschrank. A fordert V auf, die Kosten zu ersetzen.