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Definition: Geschäftsführer (§ 677 BGB)
Definition
Wer ist der Geschäftsführer i.S.d. § 677 BGB?
Geschäftsführer i.S.d. § 677 BGB ist wer mit Fremdgeschäftsführungswillen, aber ohne Berechtigung ein Geschäft vornimmt.
Fundstellen
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