Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA): 13 Definitionen
Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 13 Definitionen zum Thema Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.
„Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung“ (§ 677 BGB)
Wann handelt der Geschäftsführer „ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung“?
Geschäftsbesorgung (§ 677 BGB)
Was versteht man unter dem Begriff „Geschäftsbesorgung“ (§ 677 BGB)?
Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung (§ 677 BGB)
Was versteht man unter „ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung“ (§ 677 BGB)?
Geschäft, subjektiv fremdes (§ 677 BGB)
Was versteht man unter einem „subjektiv fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?
Geschäft, auch fremdes (§ 677 BGB)
Was versteht man unter einem „auch fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?
Geschäft, objektiv fremd (§ 677 BGB)
Was versteht man unter einem „objektiv fremden“ Geschäft (§ 677 BGB)?
Kraft öffentlichen Rechts verpflichtete Geschäftsführer (§ 677 BGB)
Was versteht man unter der Fallgruppe des kraft öffentlichen Rechts verpflichteten Geschäftsführers im Bereich des auch-fremden Geschäfts (§ 677 BGB)?
Pflichtgebundener Geschäftsführer - Definition
Was versteht man unter der Fallgruppe des pflichtgebundenen Geschäftsführers im Bereich der GoA?
Fremdgeschäftsführungswille (§ 677 BGB)
Was versteht man unter dem Begriff „Fremdgeschäftsführungswille“ (§ 677 BGB)?
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