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Definition: Geschäft (GoA, § 677 BGB)

8. Mai 2026
10 Kommentare

Definition

Was ist ein Geschäft i.S.d. § 677 BGB?

Ein Geschäft i.S.d. § 677 BGB ist jede Tätigkeit. Sie muss nicht rechtsgeschäftlicher oder wirtschaftlicher Natur sein.

Fundstellen

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