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Definition: Pflichtgebundener Geschäftsführer - Definition

Klassisches Klausurproblem
7. Mai 2026
6 Kommentare

Definition

Was versteht man unter der Fallgruppe des pflichtgebundenen Geschäftsführers im Bereich der GoA?

Der Geschäftsführer ist gegenüber einem Dritten vertraglich oder gesetzlich dazu verpflichtet, das Geschäft des Geschäftsherrn auszuführen.

Der Geschäftsführer erfüllt also zugleich sowohl ein Geschäft des Geschäftsherrn, als auch seine eigene vertragliche oder gesetzliche Verpflichtung (= auch-fremdes Geschäft). In dieser Konstellation ist fraglich, ob der Geschäftsführer neben dem Vergütungsanspruch gegen den Dritten auch einen Aufwendungsersatzanspruch gegen den Geschäftsherrn aus GoA (§§ 677 ff. BGB) hat.

Fundstellen

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