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Ressortprinzip vs. Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Bundesminister des Innern D erteilt eine Weisung, wonach die Bundespolizei B Asylsuchenden an der deutschen Grenze unter bestimmten Voraussetzungen zurückweisen soll. Kanzler K möchte Vorgaben machen, wie B dies konkret organisieren soll. D will sich von K nicht „reinreden“ lassen.
Einordnung
Ressortprinzip vs. Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG)
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