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Staatsorganisations-Recht: 129 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 129 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Staatsorganisations-Recht für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Staatsorganisations-Recht

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Staatsorganisations-Recht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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Öffentliches Recht › Staatsorganisations-Recht

Staatliches Informationshandeln der Bundesregierung (Osho-Fall)

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Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)

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Uneinheitliche Stimmabgabe im Bundesrat (Art. 52 Abs. 3 S. 1 GG)

Das „Maximale-Überwachungs-Gesetz“ steht im Bundesrat zur Abstimmung. Die entsprechende Gesetzgebungskompetenz des Bundes ergibt sich aus Art. 73 Abs. 1 Nr. 9a GG. Der Bundesrat ist zutiefst gespalten. Als das Land L als letztes über sein Abstimmungsverhalten befragt wird, liegen 33 Ja- und 33-Nein-Stimmen vor. Bei der Abstimmung stimmen die Ministerpräsidentin und ein weiterer Minister mit Ja. Die ebenfalls anwesende Ministerin des Landes L stimmt allerdings mit Nein.

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Erforderlichkeitsklausel (Art. 72 Abs. 2 GG) – Betreuungsgeld

Die Bundesregierung möchte mit dem „Eltern-Entlastungs-Gesetz“ (EEG) ein zusätzliches Betreuungsgeld („Herdprämie“) für alle Eltern einführen, die keine öffentlich geförderte Tageseinrichtung oder Kindertagespflege in Anspruch nehmen.

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Prüfung einer Länderzuständigkeit - „Bundesschulgesetz“ [F]

Die Bundesregierung will die Bildung an allen allgemeinbildenden Schulen in Deutschland vereinheitlichen. Sie bringt ein Bundesschulgesetz (BSchulG) in den Bundestag ein (vgl. Art. 76 Abs. 1 Var. 1 GG).

Jurafuchs Illustration zum "Osho"-Fall (BVerfG 26.6.2002 , 1 BvR 670/91): Mitglieder der Bundesregierung in Form eines Adlers bezeichnen die Osho-Bewegung als gefährliche Jugendsekte.
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"Osho"-Fall (BVerfG 26.6.2002 , 1 BvR 670/91): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

2002 musste das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Bezeichnung der „Osho“-Bewegung als „destruktive“ und „pseudoreligiöse“ Jugendsekte durch Mitglieder der Bundesregierung gegen die Religionsfreiheit verstoße. Das Bundesverfassungsgericht nahm einen solchen Verstoß an. Die mittelbar-faktische Grundrechtsbeeinträchtigung sei laut Bundesverfassungsgericht am Maßstab des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu messen. Das BVerfG sieht in dem Ziel, Jugendliche durch Informationshandeln vor der Osho-Bewegung zu schützen, zwar einen legitimen Zweck. Allerdings seien die Attribute „destruktiv“ und „pseudoreligiös“ für M diffamierend und damit in Anbetracht der Bedeutung des Grundrechts der Weltanschauungsfreiheit und der Neutralitätspflicht des Staates jedenfalls unangemessen (RdNr. 91ff.).

Die neuesten Fälle zum Thema Staatsorganisations-Recht

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Ressortprinzip vs. Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG)

Bundesminister des Innern D erteilt eine Weisung, wonach die Bundespolizei B Asylsuchenden an der deutschen Grenze unter bestimmten Voraussetzungen zurückweisen soll. Kanzler K möchte Vorgaben machen, wie B dies konkret organisieren soll. D will sich von K nicht „reinreden“ lassen.

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Ausgestaltung der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens (Art. 84 Abs. 1 S. 1 GG)

Nach dem Grundsatz der Landeseigenverwaltung (Art. 83, 84 GG) ist das Land S für die Ausführung des BauGB zuständig. Da der Bund ebenso an der Ausführung seiner Gesetze beteiligt sein möchte, beschließt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Bauwesen als übergeordnete Behörde handeln soll.

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Ausführung der Bundesgesetze – Grundsätzlich Ländersache (Art. 83, 84 GG)

A möchte sich endlich den Traum vom eigenen Haus erfüllen und beantragt bei der zuständigen Landesbehörde eine Baugenehmigung nach der Landesbauordnung. Nach sorgfältiger Prüfung des Antrags lehnt die Behörde B die Baugenehmigung ab, da das geplante Vorhaben gegen § 34 Abs. 1 BauGB verstoße. A meint, „das ginge so nicht“.

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Art. 83 ff. GG als Ausdruck des Bundesstaatsprinzips

Das BauGB wurde vom Bundestag erlassen. Es regelt die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sachbearbeiterin S möchte einen Arbeitsplatz, an dem sie an der städtebaulichen Gestaltung mitwirken kann. S fragt sich, ob sie sich bei einer Bundes- oder Landesbehörde bewerben soll.

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Länder führen Landesgesetze aus (Art. 30 GG)

Das Land S erlässt ein neues Polizeigesetz. Die Polizistin P, die in einer Polizeibehörde im Land S arbeitet, fragt sich, ob das Land S überhaupt ein eigenes Polizeigesetz erlassen darf und ob die Polizeibehörde ihre Praxis jetzt nach dem neuen Gesetz ausrichten muss.

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Ausführung der Gesetze als Aufgabe der Exekutiven

Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Absenkung der Steuerlast für Geringverdienende erlassen. Die Bundesregierung und die Länder fragen sich nun, welche Behörden sich um das Gesetz kümmern müssen.

Staatsorganisations-Recht: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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