Staatsorganisations-Recht: 128 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung
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Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Staatsorganisations-Recht
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Staatsorganisations-Recht wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.
Staatliches Informationshandeln der Bundesregierung (Osho-Fall)
Verfahren vor dem BVerfG
Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)
"Osho"-Fall (BVerfG 26.6.2002 , 1 BvR 670/91): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
2002 musste das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden, ob die Bezeichnung der „Osho“-Bewegung als „destruktive“ und „pseudoreligiöse“ Jugendsekte durch Mitglieder der Bundesregierung gegen die Religionsfreiheit verstoße. Das Bundesverfassungsgericht nahm einen solchen Verstoß an. Die mittelbar-faktische Grundrechtsbeeinträchtigung sei laut Bundesverfassungsgericht am Maßstab des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zu messen. Das BVerfG sieht in dem Ziel, Jugendliche durch Informationshandeln vor der Osho-Bewegung zu schützen, zwar einen legitimen Zweck. Allerdings seien die Attribute „destruktiv“ und „pseudoreligiös“ für M diffamierend und damit in Anbetracht der Bedeutung des Grundrechts der Weltanschauungsfreiheit und der Neutralitätspflicht des Staates jedenfalls unangemessen (RdNr. 91ff.).
„Familienwahlrecht“ (Abschlussfall Wahlrechtsgrundsätze)
(Vorzeitige) Beendigung einer Regierung – Rücktritt des Bundeskanzlers
Die neuesten Fälle zum Thema Staatsorganisations-Recht
Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Staatsorganisations-Recht wurden von der Jurafuchs-Wissen-Redaktion zuletzt veröffentlicht.
Ressortprinzip vs. Richtlinienkompetenz (Art. 65 GG)
Ausgestaltung der Verwaltungsorganisation und des Verwaltungsverfahrens (Art. 84 Abs. 1 S. 1 GG)
Nach dem Grundsatz der Landeseigenverwaltung (Art. 83, 84 GG) ist das Land S für die Ausführung des BauGB zuständig. Da der Bund ebenso an der Ausführung seiner Gesetze beteiligt sein möchte, beschließt die Bundesregierung, dass das Bundesministerium für Bauwesen als übergeordnete Behörde handeln soll.
Ausführung der Bundesgesetze – Grundsätzlich Ländersache (Art. 83, 84 GG)
Art. 83 ff. GG als Ausdruck des Bundesstaatsprinzips
Das BauGB wurde vom Bundestag erlassen. Es regelt die Bauleitplanung und die Zulässigkeit von Bauvorhaben. Sachbearbeiterin S möchte einen Arbeitsplatz, an dem sie an der städtebaulichen Gestaltung mitwirken kann. S fragt sich, ob sie sich bei einer Bundes- oder Landesbehörde bewerben soll.
Länder führen Landesgesetze aus (Art. 30 GG)
Das Land S erlässt ein neues Polizeigesetz. Die Polizistin P, die in einer Polizeibehörde im Land S arbeitet, fragt sich, ob das Land S überhaupt ein eigenes Polizeigesetz erlassen darf und ob die Polizeibehörde ihre Praxis jetzt nach dem neuen Gesetz ausrichten muss.
Ausführung der Gesetze als Aufgabe der Exekutiven
Der Bundestag hat ein neues Gesetz zur Absenkung der Steuerlast für Geringverdienende erlassen. Die Bundesregierung und die Länder fragen sich nun, welche Behörden sich um das Gesetz kümmern müssen.
Staatsorganisations-Recht: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten
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