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Grundrechtsbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 3), keine GR-Berechtigung → Konfusionsargument
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Der Bundestag beschließt ein neues Höchstalter (55 Jahre) für die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Agentur zeigt sich höchst unerfreut, dadurch gehen ihr wertvolle Mitarbeiter verloren. Die BA begehrt daher unter Berufung auf die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) die Rücknahme der Entscheidung.
Einordnung
Grundrechtsbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 3), keine GR-Berechtigung → Konfusionsargument
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Fälle mit über 50% Beherrschung (FRAPORT)
Aktivistin A lässt keine Aktion aus, um sich für die Aufnahme von Geflüchteten einzusetzen. Daher blockiert sie alleine eine Flugbahn des F-Flughafens, der von der FRAPORT AG betrieben wird. Diese befindet sich zu 52% in staatlicher Hand. Daraufhin erhält A ein Hausverbot für das Flughafengelände.

Fall mit ausländischem Unternehmen, das 100% ausländischem Staat gehört (Vattenfall)
Die Atomkraftwerk AG (A) liegt zu 50 % in der Hand des französischen Staates. Der Rest der Anteile steht in privatem Eigentum. Klima-Aktivist K reicht beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Atomkraft-Nutzung durch A ein und rügt die Verletzung seines Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG).