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Fall mit ausländischem Unternehmen, das 100% ausländischem Staat gehört (Vattenfall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Die Atomkraftwerk AG (A) liegt zu 50 % in der Hand des französischen Staates. Der Rest der Anteile steht in privatem Eigentum. Klima-Aktivist K reicht beim BVerfG eine Verfassungsbeschwerde gegen die Atomkraft-Nutzung durch A ein und rügt die Verletzung seines Rechts auf Leben (Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG).
Einordnung
Fall mit ausländischem Unternehmen, das 100% ausländischem Staat gehört (Vattenfall)
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