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Error in persona des Haupttäters - Hoferbenfall
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
V will seinen Sohn S töten und engagiert T dafür. Die Tötung soll im Pferdestall erfolgen. V beschreibt T Aussehen und Gewohnheiten von S. Am Tattag betritt N den Stall. N sieht S ähnlich und trägt wie dieser oft eine Tüte bei sich. T hält N für S und erschießt ihn heimtückisch.
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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Aberratio ictus (tatbestandliche Gleichwertigkeit der Objekte)
T will den ihm verhassten Konkurrenten O erschießen. Der gewandte O kann jedoch rechtzeitig ausweichen, sodass der Schuss versehentlich den unmittelbar hinter ihm stehenden X trifft, der dabei tödlich verletzt wird. T hatte den X bei Schussabgabe gar nicht wahrgenommen.
Strafrechtsklassiker: Die Sprengfalle - Jurafuchs
In diesem Klassiker ist zwischen einer aberratio ictus und einem error in persona abzugrenzen. Bei der aberratio ictus lenkt der Täter seinen Angriff auf ein bestimmtes, von ihm individualisiertes Tatobjekt. Dieser Angriff geht jedoch fehl und trifft ein anderes Objekt, das der Täter gar nicht anvisiert und in sein Bewusstsein aufgenommen hatte. Währenddessen irrt der Täter bei dem error in persona über die Identität des konkret individualisierten Opfers. Bei sog. Sprengfallen platziert der Täter Sprengstoff, der eine andere Person treffen sollte als das tatsächliche Opfer. Bei Sprengstofffallen an einem Auto individualisiert der Täter das Opfer nur insoweit, als die Person getroffen wird, die als Nächstes das Auto nutzt. Ist der Benutzer ein anderer als angedacht, stellt dies einen unbeachtlichen error in persona dar.