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Eilrechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO (Statthaftigkeit)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A hat einen Anwohnerinnen-Parkausweis der Stadt S. Bisher musste A hierfür €30 im Jahr zahlen. S erlässt eine neue Rechtsverordnung, wonach der Ausweis €240 im Jahr kostet.
Einordnung
Eilrechtsschutz nach § 47 Abs. 6 VwGO (Statthaftigkeit)
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Gegenstand: Überprüfung der Gültigkeit untergesetzlicher Normen
Laut einer gemeindlichen Satzung dürfen nur Bürgerinnen den von der Gemeinde G betriebenen Sportpark nutzen. Bürger B hält die Satzung für gleichheitswidrig. B stellt deswegen einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht.
§ 47 Abs. 6 VwGO: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung (Maßstab der Begründetheit)
A hat einen Anwohnerinnen-Parkausweis der Stadt S. Bisher musste A hierfür €30 im Jahr zahlen. S erlässt eine neue Rechtsverordnung, wonach der Ausweis €240 im Jahr kostet. A hält die finanzielle Belastung für „untragbar“.