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Gegenstand: Überprüfung der Gültigkeit untergesetzlicher Normen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Laut einer gemeindlichen Satzung dürfen nur Bürgerinnen den von der Gemeinde G betriebenen Sportpark nutzen. Bürger B hält die Satzung für gleichheitswidrig. B stellt deswegen einen Normenkontrollantrag beim Oberverwaltungsgericht.
Einordnung
Gegenstand: Überprüfung der Gültigkeit untergesetzlicher Normen
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