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Verlust der Aktivlegitimation durch Veräußerung des Beklagten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K erhebt Klage gegen B auf Herausgabe eines E-Bikes (§ 985 BGB), das er diesem geliehen hatte. Kurz darauf übereignet und übergibt B das E-Bike an seine Cousine C. Diese weiß weder etwas von dem Prozess noch ahnt sie, dass B nicht Eigentümer des E-Bikes ist.
Einordnung
Verlust der Aktivlegitimation durch Veräußerung des Beklagten
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Verdeckte Teilklagen
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Rechtskräftiges Zug um Zug Urteil im Vorprozess
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