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Verlust der Aktivlegitimation durch Veräußerung des Beklagten

einfach
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7. Mai 2026
29 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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K erhebt Klage gegen B auf Herausgabe eines E-Bikes (§ 985 BGB), das er diesem geliehen hatte. Kurz darauf übereignet und übergibt B das E-Bike an seine Cousine C. Diese weiß weder etwas von dem Prozess noch ahnt sie, dass B nicht Eigentümer des E-Bikes ist.

Einordnung

Verlust der Aktivlegitimation durch Veräußerung des Beklagten

Wie funktioniert Jurafuchs?

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