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Öffentliche Ordnung: Begriffsverständnis
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
K hat eine neue Geschäftsidee. Gegen eine „Spielgebühr“ will er in einem Parcours Laserpistolen ausgeben. Die Spieler können sich damit dann gegenseitig abschießen. Beamter B meint, eine solche kriegsverherrlichende Geschäftsidee könne vom Rechtsstaat nicht gebilligt werden.
Einordnung
Öffentliche Ordnung: Begriffsverständnis
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Deliktisches Minus auf Ebene der Tatbestandsmäßigkeit 3 – Das absichtslos handelnde dolose Werkzeug
T hat es auf ein wertvolles Buch des B abgesehen. Er überredet den V, das Buch zu entwenden und an einer bestimmten Stelle zu verstecken. V führt die Tat aus, wobei er keinerlei Interesse an dem Buch hat und es ihm gleichgültig ist, was nach dem Verstecken mit diesem geschieht. Er will den B nur ärgern.
Deliktisches Minus auf Ebene der Rechtswidrigkeit
T bezichtigt seinen Feind F zu Unrecht einer Straftat. Aufgrund der vorsätzlichen Falschaussage des T ist der Richter R von der Schuld des F überzeugt und verurteilt diesen – wie von T gewollt – zu einer Freiheitsstrafe, die im Anschluss auch vollstreckt wird.