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Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW): 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 9 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Polizeiliche Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW) für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Landesrecht (im Aufbau) › Polizei- und Ordnungsrecht NRW

Öffentliche Ordnung: Besonderheiten bei Versammlungen

Neonazi N meldet für den 27.01. eine Demo an. Dies ist der Jahrestag der Befreiung des KZ Auschwitz am 27.01.1945 und seither Tag der Gedenken an die Opfer des Nationalsozialismus. Die zuständige Behörde kann eine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit nicht erkennen und ordnet deshalb die Vertagung der Demo unter Verweis auf die öffentliche Ordnung an.

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Öffentliche Ordnung: Wiederholung und Vertiefung

A betreibt einen Swingerclub, bei dem Gäste gegen Gebühr Einlass erhalten und im Club mit anderen Gästen regelmäßig Geschlechtsverkehr haben. Beamtin B meint, dass „dieses unsittliche Treiben“ doch früher auch nicht toleriert wurde und daher zu verbieten ist.

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Öffentliche Ordnung: Verfassungsmäßigkeit

Beamter B findet, dass das „unsittliche“ Anbieten sexueller Dienste in einem modernen Rechtsstaat nicht gebilligt werden dürfe. Er will daher – gestützt auf einen Verstoß gegen die öffentliche Ordnung – allen Prostituierten ihre weitere Tätigkeit verbieten.

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Öffentliche Ordnung: Begriffsverständnis

K hat eine neue Geschäftsidee. Gegen eine „Spielgebühr“ will er in einem Parcours Laserpistolen ausgeben. Die Spieler können sich damit dann gegenseitig abschießen. Beamter B meint, eine solche kriegsverherrlichende Geschäftsidee könne vom Rechtsstaat nicht gebilligt werden.

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Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut des Bestands des Staates und der Einrichtungen und Veranstaltungen des Staates oder sonstiger Träger hoheitlicher Gewalt (Fall)

Raser R will nun, dass es anderen Autofahrern besser ergeht als ihm selbst. Dazu fertigt er ein Pappschild mit der Aufschrift „Achtung Blitzer!“ an und stellt sich wiederholt vor mobile Radarkontrollen, um vorbeifahrende Autofahrer zu warnen.

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Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 2)

Studentin S ist leidenschaftliche Raucherin. Als sie vor der Uni raucht, fordert Polizist P sie auf, mit dem ungesunden Rauchen aufzuhören, schließlich stelle das ja eine Gefahr für ihre Gesundheit dar.

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Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Schutzgut der Unverletzlichkeit subjektiver Rechte und Rechtsgüter des Einzelnen (Fall 1)

Die Polizei erhält von einem verdeckten Ermittler Hinweise auf einen geplanten Terroranschlag. Daraufhin wird der geplante Ort des Anschlags weiträumig abgesperrt.

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Öffentliche Sicherheit Vertiefung: Unverletzlichkeit der Rechtsordnung (Fall)

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Öffentliche Sicherheit (Grundlagen) (Fall)

Studentin S parkt ihr Auto in einer scharfen, schwer einsehbaren Rechtskurve ab. Polizistin P befürchtet, dass es zu einem Unfall kommt und meint, das Parken an einer solchen Stelle sei unzulässig.