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Schmähkritik oder beleidigendes Werturteil?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens fordert Angeklagter A ein psychologisches Gutachten der Nebenklägerin N, da diese eine Persönlichkeit besäße, deren „geistig seelische Absonderlichkeit“ ihre Zurechnungsfähigkeit ausschließe. Daraufhin wird A wegen Beleidigung verurteilt.
Einordnung
Schmähkritik oder beleidigendes Werturteil?
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