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Bescheidungsurteil bei Ermessensmissbrauch
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A wohnt in Köln und will in der Fußgängerzone an einem Verkaufsstand Blumen verkaufen. Sie stellt einen entsprechenden Antrag bei der Behörde. Der Sachbearbeiter S der zuständigen Behörde B kennt A zufälligerweise und lehnt den Antrag ab, weil er A nicht leiden kann.
Einordnung
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