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Vornahmeurteil bei Ermessensreduzierung auf Null
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Trotz intensiver Bemühungen konnte F, die kein Obdach hat, keine Unterkunft für den Winter finden. Die städtischen Notunterkünfte in Berlin sind voll. F verlangt von Polizeibehörde P eine Einweisung in eine leerstehende Privatwohnung. P prüft Fs Anliegen und weist es zurück.
Einordnung
Vornahmeurteil bei Ermessensreduzierung auf Null
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Maßgeblicher Zeitpunkt: Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung
K beantragt eine Baugenehmigung für einen Bioladen in einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO). Baubehörde B lehnt den Antrag ab. Nachdem K gegen die Ablehnung Klage erhoben hat, ändert die zuständige Behörde den Bebauungsplan. Das Grundstück der K liegt nun in einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO).
Bescheidungsurteil bei Beurteilungsspielraum
F ist durch die schriftlichen Klausuren im Staatsexamen gefallen. Sie ist der Meinung, dass die Bewertung „unfair“ sei. F wendet sich an das Verwaltungsgericht.