4,8(9.894 mal geöffnet in Jurafuchs)
Berechtigung durch Genehmigung (§ 684 S. 2 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Während der Urlaubsabwesenheit seines Freundes F gießt Hobbygärtner G dessen Blumen, obwohl F ausdrücklich zu G gesagt hat, dass er das nicht will. Als F aus dem Urlaub zurückkommt, ändert er seine Meinung und bedankt sich bei G für die Gartenpflege.
Einordnung
Berechtigung durch Genehmigung (§ 684 S. 2 BGB)
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!
Weitere für Dich ausgewählte Fälle
Veräußerung fremder Sachen (vgl. § 903)
A leiht sich Fs Auto. Der superreiche S kommt vorbei und will das Auto kaufen. A sagt, es sei Fs Auto und verkauft es S für den doppelten Marktpreis. A weiß, dass F sein Auto nie hergeben würde. Später ist F zunächst sauer. Als er hört, wie viel S gezahlt hat, will er das Geld von A.

Einführungsfall: Was sind Aufwendungen?
F findet eine verletzte Katze. Weil er nicht weiß, wem sie gehört, bringt er selbst die Katze zum Tierarzt und zahlt die Behandlungskosten. Später stellt sich heraus, dass die Katze der K gehört, die dem F sehr dankbar für die Rettung ihrer Katze ist.