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Geltendmachung fremder Rechte in eigenem Namen?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Schülerin F möchte an einer Fridays for Future-Demo teilnehmen. Der Schulleiter versagt ihr jedoch eine Unterrichtsbefreiung zur Demoteilnahme. Nachdem sie den Verwaltungsrechtsweg bestritten hat, erhebt ihre Freundin A in eigenem Namen Verfassungsbeschwerde und macht die Verletzung von Fs Versammlungsfreiheit geltend.
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Rechtsmittelverzicht nicht erklärt
Astrid (A) wird zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Hauptverhandlungsprotokoll wurde protokolliert, sie habe auf Rechtsmittel verzichtet. A und ihre Verteidigerin sind sich sicher, einen solchen Verzicht nicht erklärt zu haben. Richterin und Protokollführer erinnern sich nicht mehr.
Vorausgegangene Verständigung, die aber nicht im Hauptverhandlungsprotokoll eingetragen war
In dem Verfahren von Ladendiebin Laura kommt es zu einer Verständigung zwischen dem Gericht und den Beteiligten (§ 257c StPO). Diese wird aber nicht protokolliert. Im unmittelbaren Anschluss an das Urteil erklärt L den Verzicht auf Rechtsmittel. Zuhause angekommen bereut sie die Entscheidung und will doch Revision einlegen.