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Ärztliches Instrument als gefährliches Werkzeug & Münchhausen–Stellvertretersyndrom
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
M leidet an einer psychischen Erkrankung, aufgrund der sie eine Krankheit ihres Babys Z erfindet. Sie schildert Arzt A genaue Symptome. A geht deshalb von einem Darmverschluss aus und operiert Z unter Vollnarkose mit einem Skalpell. Der Eingriff ist potenziell lebensgefährlich, verläuft aber komplikationslos.
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W ist im Geschäft des G als Wareneinkäufer angestellt. Da er sich beruflich umorientieren möchte, kündigt er seine Stelle bei G.
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