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Examensrelevante Rechtsprechung: 723 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 723 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Examensrelevante Rechtsprechung für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

Die 6 beliebtesten Fälle zum Thema Examensrelevante Rechtsprechung

Diese Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Examensrelevante Rechtsprechung wurden von den Jurafuchs-Wissen-Nutzern zuletzt am häufigsten aufgerufen.

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Zivilrecht › Sachenrecht

Gutgläubiger Erwerb bei mittelbarem „Nebenbesitz“? („Fräsmaschinenfall“)

Jurafuchs Illustration zum Jauchegruben-Fall (BGHSt 14, 193): Eine Person wirft eine andere Person in eine Jauchegrube
Strafrecht › Strafrecht Allgemeiner Teil

Jauchegruben-Fall (BGHSt 14, 193): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs

Obwohl der Jauchegruben-Fall bereits vor über 60 Jahren vom BGH entschieden wurde, zählt er noch heute zu den absolut examensrelevanten Strafrechts-Klassikern. Zu entscheiden hatte der BGH, inwieweit sich ein Täter strafbar macht, der glaubt, sein Opfer bereits durch eine Ersthandlung (z.B. Ersticken) getötet zu haben, wenn das Opfer tatsächlich erst durch eine sich daran anschließende Zweithandlung (z.B. Wurf in eine Jauchegrube) stirbt. Die zentrale Problematik liegt darin, dass der Vorsatz jeweils zum Zeitpunkt der Tathandlung vorliegen muss (§§ 8, 16 StGB). Hieran fehlte es bei der Zweithandlung. Indem der BGH den Tod durch die Zweithandlung aber lediglich als unwesentliche Abweichung vom Kausalverlauf der Ersthandlung wertet, kommt er im Ergebnis dennoch zu einer Strafbarkeit wegen vorsätzlichen Tötung.

Jurafuchs Illustration: T wird von einem Ladendetektiv am Verlassen eines Supermarkts gehindert. In Ts Rucksack befindet sich Diebesgut.
Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Strafrecht

Strafrechtsklassiker: die Gewahrsamsenklave - Jurafuchs

Ein Klassiker: Die Gewahrsamsenklave. Bei kleinen, leicht beweglichen Sachen genügt für eine Wegnahme schon ein Ergreifen und Festhalten der Sache für die Annahme einer vollendeten Wegnahme. Durch das Einstecken der Sache bringt der Täter die Sache auch schon im Ladengeschäft in einer Weise in seinen ausschließlichen Herrschaftsbereich, dass der Gewahrsam an der Sache durch den bisherigen Inhaber bereits gebrochen ist. Der bisherige Gewahrsamsinhaber kann ohne Behinderung des Täters nicht mehr über die Sache verfügen. Wer die tatsächliche Sachherrschaft innehat, bemisst sich nach den Umständen des Einzelfalls und den Anschauungen des tatsächlichen Lebens.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Zivilrecht

Störungsbeseitigungsvorschuss – § 281 BGB auf § 1004 BGB anwendbar? („Pappelwurzel–Fall“)

Die Frage, inwieweit Vorschriften aus dem allgemeinen Schuldrecht auf dingliche Ansprüche (z. B. § 985 BGB, §§ 987 ff. BGB, § 1004 BGB) anwendbar sind, beschäftigt die Rechtswissenschaft bereits seit der Schaffung des BGB. In dieser Entscheidung nimmt der BGH erstmalig Stellung zu der Frage, ob ein Eigentümer bei Verletzung der Beseitigungspflicht nach § 1004 Abs. 1 BGB vom Störer Schadensersatz statt der Beseitigung (§§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 281 BGB) verlangen kann.

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Öffentliches Recht

Isolierte Anfechtung von Nebenbestimmungen – „Streit“ der Senate

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Examensrelevante Rechtsprechung › Rechtsprechung Zivilrecht

„Rangsdorfer Hausdrama“ – Enger oder weiter Verwendungsbegriff (§ 996)?

Die neuesten Fälle zum Thema Examensrelevante Rechtsprechung

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Examensrelevante Rechtsprechung: Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zu diesen Teilrechtsgebieten

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