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Vorverfahren Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Behörde entscheidet über einen verfristeten Widerspruch

einfach
schwer84 % lösen richtig
7. Mai 2026
10 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Wegen der Belastung der Umwelt ordnet Behörde B am 15.03. gegenüber A die Schließung von As Kartbahn an. Weil A lieber Autorennen fährt, legt sie erst am 20.04. Widerspruch ein. Widerspruchsbehörde W erlässt einen Abhilfebescheid.

Einordnung

Vorverfahren Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Behörde entscheidet über einen verfristeten Widerspruch

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