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Zulässigkeit des Widerspruchsverfahrens: 27 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung

Auf Jurafuchs Wissen findet Ihr 27 Fälle & Rechtsprechungen mit Lösung zum Thema Zulässigkeit des Widerspruchsverfahrens für die Klausuren- und Examensvorbereitung im Jurastudium und Referendariat.

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Öffentliches Recht › Verwaltungsprozess-Recht

Vorverfahren Widerspruch (§§ 68ff. VwGO): Behörde entscheidet über einen verfristeten Widerspruch

Wegen der Belastung der Umwelt ordnet Behörde B am 15.03. gegenüber A die Schließung von As Kartbahn an. Weil A lieber Autorennen fährt, legt sie erst am 20.04. Widerspruch ein. Widerspruchsbehörde W erlässt einen Abhilfebescheid.

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Mögliche Formen der Widerspruchseinlegung (Einführungsfall)

Die zuständige Behörde B fordert Lawra (L) auf, ihre Studienförderung (BAföG) zurückzuzahlen. L ist der Ansicht, dass B zu viel zurückfordert und will deswegen Widerspruch einlegen. L fragt sich, auf welchem Weg sie das tun kann.

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Frist zum Einlegen eines Widerspruchs - Einlegung bei der falschen Behörde

X erhält am 01.01. ein Platzverbot für den öffentlichen Stadtpark der Gemeinde G. Am 15.01. reicht X einen gegen dieses Verbot gerichteten Widerspruch beim nicht zuständigen Grünflächenamt ein. Dieses leitet den Widerspruch am 02.02. an G weiter.

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Widerspruchsbefugnis: § 42 Abs. 2 VwGO analog? (Verpflichtungswiderspruch)

Weil Ken (K) sein Mojo Dojo Casa House abreißen musste, will er nun ein neues Haus bauen. Dafür beantragt K bei der zuständigen Behörde B eine Baugenehmigung. B erlässt einen Ablehnungsbescheid. K will das nicht auf sich sitzen lassen.

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Widerspruchsbefugnis: § 42 Abs. 2 VwGO analog? (Anfechtungswiderspruch)

Ken (K) hat von Behörde B eine Abrissverfügung für sein Mojo Dojo Casa House erhalten. Ks Freundin F, die gerade aus einer anderen Stadt zu Besuch ist, ist hierüber empört und legt in eigenem Namen Widerspruch gegen die Verfügung ein.

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Fortsetzungsfeststellungswiderspruch bei Erledigung während des Widerspruchsverfahrens

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Widerspruchsverfahren bei Erledigung vor Klageerhebung?

Aktivistin A filmt auf einer Demonstration, wie Polizeibeamte Pfefferspray gegen andere Teilnehmende einsetzt. Polizist P fordert A auf, ihm ihre Kamera zu geben. P löscht das Video und gibt A die Kamera zurück. A will sich das nicht gefallen lassen.

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Entbehrlichkeit bei Planfeststellungsverfahren (§ 74 Abs. 1 S. 2 i.V.m. § 70 VwVfG)

Die oberste Landesstraßenbaubehörde B beschließt nach § 74 VwVfG einen durch die Gemeinde G eingereichten Plan, wonach der Verlauf einer Bundesstraße in G geändert werden soll. Der Plan sieht vor, dass die Straße an As Grundstück vorbeiführt. A befürchtet Lärmbelästigungen und will gegen den Plan vorgehen.

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Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 2 VwGO)

S will ein altes Bauernhaus in ein schickes Steuerberaterinnen-Büro umbauen. S beantragt die erforderliche Baugenehmigung bei der zuständigen Behörde B. Sachbearbeiter und Faulpelz F lässt den Antrag fünf Monate liegen.

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Entbehrlichkeit bei Untätigkeitsklage (§ 75 S. 1 Alt. 1 VwGO)

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Ungeregelte Fälle der Entbehrlichkeit: Behörde wiederholt den Verwaltungsakt

Prinzessin P erhält von Behörde B eine Abrissverfügung für ihre Motorrad-Garage. P legt erfolgreich Widerspruch ein, B hebt die Verfügung auf. Zwei Wochen später erlässt B dieselbe Verfügung erneut, ohne dass sich die Umstände verändert haben. P will sich nicht weiter mit B rumärgern.

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Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VwGO (erstmalige Beschwer eines Dritten durch Abhilfebescheid)

Ken (K) beantragt eine Baugenehmigung für sein Mojo Dojo Casa House. Die Genehmigung wird K aufgrund von Einwendungen seiner Nachbarin B versagt. K legt Widerspruch gegen die Versagung ein. Die Behörde hilft K ab und erteilt die Baugenehmigung. B will dagegen vorgehen.

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Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 Nr. 1 VwGO

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (B) vergibt Fördergelder an Menschen mit Assistenzhunden, wenn diese dafür an einer Studie teilnehmen. B lehnt As Antrag auf Förderung ab.

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Kein Vorverfahren: § 68 Abs. 1 S. 2 HS. 1 VwGO (Ausschluss durch Landesrecht)

H betreibt im Norden Niedersachsens das Hotel und Restaurant „Wattenkieker“. Die zuständige Behörde B widerruft aus heiterem Himmel Hs Gaststättenerlaubnis. H fragt Anwältin A, was H jetzt tun kann.

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Gesetzlich gesondert angeordnetes Widerspruchsverfahren

B ist Beamte in einem Bundesministerium. Sie hat Anspruch auf eine regelmäßige dienstliche Beurteilung durch ihren Vorgesetzten V. Nachdem B diese – trotz mehrfacher Nachfrage – nicht erhält, will B rechtliche Schritte einleiten.

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Vorverfahren Widerspruch (§§ 68 ff. VwGO): Frist zum Einlegen eines Widerspruchs - Einlegung bei der Widerspruchsbehörde

A wird am 01.08. ein belastender Verwaltungsakt des Ordnungsamts bekannt gegeben. Gegen diesen legt A bei der zuständigen Widerspruchsbehörde am 01.09. Widerspruch ein. Diese meint, nur die Erlassbehörde sei zuständig, und weist den Widerspruch als unzulässig ab. A legt am 02.09. Widerspruch beim Ordnungsamt ein.

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Grundfall: Frist zur Einlegung des Widerspruchs (§ 70 VwGO)

S bietet sein Sonnenstudio vorschriftswidrig auch Minderjährigen an. Da S wiederholt aufgefallen ist, erhält S am 01.03. von der Behörde B ein Schreiben (das mit einer ordnungsgemäßen Rechtsbehelfsbelehrung versehen ist), in dem B den Betrieb untersagt (§ 35 Abs. 1 S. 1 GewO). S will sich wehren und legt am 02.04. bei B Widerspruch ein.

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Form: Bezeichnung des Widerspruchs

Verschwörungstheoretiker R versucht auf dem Markt der Gemeinde G häufig Leute von seinen kruden Ideen zu überzeugen, was die Bürger verunsichert. G erteilt R ein Aufenthaltsverbot. Dagegen schreibt R einen Brief mit der Überschrift „Beschwerde“ an G. R unterschreibt den Brief.

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Grundfall 2: Statthaftigkeit des Verpflichtungswiderspruchs

Franky (F) hat für ihre Tanzbar eine Gaststättenerlaubnis beantragt. Die zuständige Behörde B lehnt die Erteilung schriftlich ab. F hat keine Lust, sich nochmal an B zu wenden. F beginnt daher sofort, die Klageschrift gegen den Bescheid zu verfassen.

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Grundfall: Statthaftigkeit des Anfechtungswiderspruchs

Franky (F) veranstaltet in Fs Tanzbar regelmäßig Partys für queere Menschen. Wegen einer Beschwerde des homophoben Nachbarn N teilt die zuständige Behörde B F schriftlich mit, dass F nur noch einmal im Monat eine Party veranstalten dürfe. F will sich das nicht gefallen lassen und am liebsten sofort klagen.

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Einstiegsfall: Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs (Verpflichtungswiderspruch)

Lawra (L) hat beim zuständigen Amt „BAföG“ beantragt, um ihr Studium finanzieren zu können. Behörde B lehnt den Antrag ab. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht: „Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.“ L fragt sich, unter welchen Voraussetzungen ihr Widerspruch erfolgreich wäre.

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Einstiegsfall: Zulässigkeit und Begründetheit des Widerspruchs (Anfechtungswiderspruch)

Prinzessin P hat eine Abrissverfügung von der Gemeinde G erhalten, wonach sie ihr Schloss abreißen soll. Aus dem Bescheid geht hervor, dass P gegen die Abrissverfügung Widerspruch einlegen kann. P fragt ihre Anwältin, unter welchen Voraussetzungen der Widerspruch erfolgreich wäre.

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Suspensiveffekt

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Ablauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens 3: Devolutiveffekt

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Ablauf / Wirkungen des Widerspruchsverfahrens: Ausgangsbehörde hilft ab

Die Gemeinde G in NRW erlässt als zuständige Baubehörde gegen Prinzessin P eine Verfügung, ihr Schloss abzureißen (§ 82 Abs. 1 S. 1 BauO NRW). Das Schloss ist jedoch baurechtsmäßig, die Abrissverfügung ist rechtswidrig. P ist empört und erhebt Widerspruch bei G.

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Grundfall: Vorverfahren als Voraussetzung der Anfechtungsklage

Hundehalterin H geht mit ihrem Mops in Berlin immer ohne Leine spazieren. Behörde B schickt H ein Schreiben, mit dem B die H verpflichtet, ihren Mops an der Leine zu führen, weil dieser gefährlich sei. H ist empört und will sofort Klage erheben, um ihrem Mops wieder freien Lauf zu lassen.

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Einführungsfall: Was ist das Widerspruchsverfahren?

Lawra (L) hat beim zuständigen Amt „BAföG“ beantragt, um ihr Studium finanzieren zu können. Behörde B lehnt den Antrag ab. In der Rechtsbehelfsbelehrung steht: „Sie können gegen diesen Bescheid innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen.“ L fragt sich, was das bedeutet und was ihr das bringen würde.