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Rechtliche Vermutung (§§ 891, 921, 1006 Abs. 1 S. 1 BGB)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K macht Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall wegen Beschädigung seines Pkw gegen B geltend. K behauptet, Eigentümer und damit aktivlegitimiert zu sein. B bestreitet dies. Der auf Klägerseite am Unfall beteiligte Pkw wurde von K gesteuert.
Einordnung
Rechtliche Vermutung (§§ 891, 921, 1006 Abs. 1 S. 1 BGB)
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