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Vertreter ohne Vertretungsmacht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A sucht einen Partner für die Gründung einer Beratungs-GbR, in der er junge Podcaster beraten will. Auf einem Date erzählt er Mutter M davon; M meint, ihre Tochter T wäre die perfekte Partnerin. Kurzerhand schließen A und M im Namen der T einen Gesellschaftsvertrag. A beginnt sofort, Podcaster unter Vertrag zu nehmen; T will davon nichts wissen, denn sie wollte das ja gar nicht.
Einordnung
Vertreter ohne Vertretungsmacht
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Schwerwiegender Mangel 1
Die Steuerberater S1 und S2 wollen sich zu einer GbR zusammenschließen. Deren Zweck soll es sein, reichen Privatpersonen bei der möglichst verdeckten Steuerhinterziehung zu helfen. In der Folgezeit hilft die GbR einigen Personen gegen stattliche Honorare durch immer neue Methoden unentdeckt bei der Steuerhinterziehung.
Schwerwiegender Mangel 2
Die Studentinnen S1, S2 und S3 wollen Schülern Nachhilfe geben und dafür die Nachhilfe-GbR gründen. Sie einigen sich auf einen entsprechenden Gesellschaftsvertrag. Die 17-jährige S3 ist aber als einzige der drei minderjährig und wird bei dem Vertragsschluss nicht vertreten. Im Anschluss geben sie vielen Schülern Nachhilfe.