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Fehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter gutgläubig
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Ärztin A und Pflegerin P unterhalten sich oft darüber, was für ein „Schwein“ Patient O sei. A will O deshalb töten. Sie hält P eine Spritze hin. A denkt, P wisse, dass Gift in der Spritze sei. P hält sie aber für ein normales Medikament und gibt O gutgläubig das tödliche Gift.
Einordnung
Fehlgeschlagene Anstiftung - vermeintlicher Täter gutgläubig
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