Jurafuchs

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Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz

einfach
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8. Mai 2026

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

K hat Handwerker H zu sich bestellt, um seine Waschmaschine zu reparieren. Dabei lässt H jedoch aus Unachtsamkeit einen Schraubenschlüssel in Ks Waschbecken fallen, das daraufhin zerspringt (Schaden: 350€). K klagt auf Schadensersatz, gestützt auf § 280 Abs. 1 BGB und § 823 Abs. 1 BGB.

Einordnung

Keine objektive Klagehäufung bei bloßer Anspruchskonkurrenz

Wie funktioniert Jurafuchs?

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