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Anwesenheitspflicht des Dolmetschers und wesentlicher Teil der Hauptverhandlung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Engländer E ist wegen Beleidigung angeklagt, versteht aber kein Deutsch. Der Strafrichter spricht kein Englisch. Der vom Gericht bestellte Dolmetscher verpasst seinen Zug und trifft erst nach Aufruf und Belehrung der Zeugen ein. Die Verhandlung wird mit ihm fortgesetzt und E verurteilt.
Einordnung
Anwesenheitspflicht des Dolmetschers und wesentlicher Teil der Hauptverhandlung
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