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Anwesenheitspflicht des Dolmetschers und wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

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7. Mai 2026
11 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Engländer E ist wegen Beleidigung angeklagt, versteht aber kein Deutsch. Der Strafrichter spricht kein Englisch. Der vom Gericht bestellte Dolmetscher verpasst seinen Zug und trifft erst nach Aufruf und Belehrung der Zeugen ein. Die Verhandlung wird mit ihm fortgesetzt und E verurteilt.

Einordnung

Anwesenheitspflicht des Dolmetschers und wesentlicher Teil der Hauptverhandlung

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