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Abgabe einer Willenserklärung trotz vollstreckbaren Vergleichs
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

K und B haben vor Gericht einen Vergleich geschlossen. Hiernach ist B verpflichtet der Grundbuchberichtigung zugunsten des K zuzustimmen. Dennoch erhebt K nun Klage gegen B auf Abgabe ebendieser Willenserklärung.
Einordnung
Abgabe einer Willenserklärung trotz vollstreckbaren Vergleichs
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Klage auf unmögliche Leistung
K verlangt klageweise Übergabe und Übereignung (§ 433 Abs. 1 S. 1 BGB) einer einzigartigen Kuckucksuhr, die B ihm verkauft hat. B behauptet, er habe die Uhr zwischenzeitlich auf dem Flohmarkt an einen Unbekannten veräußert. Als K dies mit Nichtwissen bestreitet (§ 138 Abs. 4 ZPO), bietet B jedoch keinen Beweis an.

Rechtsschutzbedürfnis bzgl. Rücknahme der Kaufsache nach erfolgtem Rücktritt
K und B haben einen Kaufvertrag über eine antike Badewanne geschlossen, von dem K wegen eines unbehebbaren Mangels wirksam zurückgetreten ist. K möchte nun klageweise durchsetzen, dass B ihm den Kaufpreis zurückzahlt und die Badewanne bei ihm abholt.