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Problem: Nachrücken bei veränderter Liste wegen Parteiausschluss
Sachverhalt
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5%-Sperrklausel Bundestagswahl
Die P Partei hat bei der letzten Bundestagswahl nur 4% der bundesweit abgegebenen Stimmen erhalten. Nach der 5%-Sperrklausel (§ 4 Abs. 2 S. 2 BWahlG) erhält sie daher keinen Sitz im Deutschen Bundestag. P ist der Ansicht, dass sei nicht mit dem Grundsatz der Gleichheit der Wahl vereinbar.
3%-Sperrklausel Europawahl
Soweit das Wahlverfahren zum Europäischen Parlament nicht durch Unionsrecht geregelt ist, wird dies von den Mitgliedstaaten selbst festgelegt. Das deutsche Europawahlgesetz enthält eine Regelung, wonach bei der Verteilung der Sitze nur Wahlvorschläge berücksichtigt werden, die mindestens 3% der im Wahlgebiet abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben.