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Mehrdeutige Äußerungen: Nichtbeachtung unterschiedlicher Deutungsvarianten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Kritiker K verteilt auf einer Tagung des Sterbehilfevereins S Flugblätter. Danach fälsche S Lebensgeschichten ihrer Opfer. S klagt auf Unterlassung. Während das Ausgangsgericht meint, K hätte bloß eine Meinung geäußert, findet das Berufungsgericht, K würde falsche Tatsachen verbreiten und untersagt ihm die weitere Verbreitung.
Einordnung
Mehrdeutige Äußerungen: Nichtbeachtung unterschiedlicher Deutungsvarianten
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Schmähkritik oder beleidigendes Werturteil?
Im Rahmen eines laufenden Strafverfahrens fordert Angeklagter A ein psychologisches Gutachten der Nebenklägerin N, da diese eine Persönlichkeit besäße, deren „geistig seelische Absonderlichkeit“ ihre Zurechnungsfähigkeit ausschließe. Daraufhin wird A wegen Beleidigung verurteilt.
Hängt die Grünen
Die rechtsextreme Partei „Der III. Weg“ (P) hängt im Stadtgebiet der sächsischen Stadt Z grüne Wahlplakate mit der weithin lesbaren Aufschrift „HÄNGT DIE GRÜNEN“ auf. Darunter findet sich ein im Vorbeigehen kaum lesbarer Text. Zs Polizeibehörde verfügt gegenüber P, die Plakate im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt abzuhängen.