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GR-Bindung beim Vollzug von Völkerrecht
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Grundrechtsbindung der öffentlichen Gewalt (Art. 1 Abs. 3), keine GR-Berechtigung → Konfusionsargument
Der Bundestag beschließt ein neues Höchstalter (55 Jahre) für die Mitarbeiter der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Agentur zeigt sich höchst unerfreut, dadurch gehen ihr wertvolle Mitarbeiter verloren. Die BA begehrt daher unter Berufung auf die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) die Rücknahme der Entscheidung.

Fälle mit öffentlichen Unternehmen 100% Beherrschung
Der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) in K-Stadt wird von der K-Bahn GmbH betrieben. Deren Gesellschaftsanteile liegen zu 100% in der Hand von K-Stadt. Weil die Bundesregierung Zuschüsse zum ÖPNV kürzt, gerät die K-Bahn GmbH in finanzielle Schieflage. Sie will gegen die Kürzung vorgehen und beruft sich dafür auf die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und die Eigentumsfreiheit (Art. 14 Abs. 1 S. 1 GG).