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Vorgetäuschte Beschlagnahme
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

T beobachtet, wie H im Secondhand-Laden ein Smartphone kauft. Als Polizist verkleidet klingelt T am nächsten Tag bei H. Er behauptet, das Handy stamme aus „illegalen Geschäften“, und er, T, müsse es deswegen beschlagnahmen. H will keinen Ärger und gibt T das Handy.
Einordnung
Vorgetäuschte Beschlagnahme
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