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Abgrenzung Dreiecksbetrug u. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, unterschiedliche Ergebnisse
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Elektrikerin E repariert den Herd in Os Wohnung. Dabei fällt ihr Os teurer Mantel ins Auge. Sie kehrt eine Woche später zur Wohnung zurück und erklärt Os Haushälter H, sie habe den Mantel bei ihrer Reparatur vergessen. H händigt der E „ihren“ Mantel gutgläubig aus.
Einordnung
Abgrenzung Dreiecksbetrug u. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, unterschiedliche Ergebnisse
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Abgrenzung Dreiecksbetrug u. Diebstahl in mittelbarer Täterschaft, nach allen Auffassungen Diebstahl
T klingelt bei O. Ihm öffnet Os Gärtner G. T behauptet wahrheitswidrig, er sei Os Angestellter und solle O seinen Laptop bringen. G gibt dem T gutgläubig Os Laptop. T will den Laptop für sich behalten.

Ergebnis bei Überschreitung der Befugnis durch Verfügenden
Elektrikerin E bittet Os Haushälter H, ihr Os Standmixer auszuhändigen, da sie ihn - was nicht stimmt - reparieren solle. O hat H untersagt, jedwede Gegenstände an Dritte herauszugeben. H glaubt an den Auftrag und, weil er von O genervt ist, gibt er den Standmixer gleichwohl an E.