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Materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft – Unzulässigkeit einer der Klagen führt zur Unzulässigkeit aller Klagen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

C und D leben im Güterstand der Gütergemeinschaft (§§ 1415ff. BGB) mit gemeinschaftlicher Vermögensverwaltung (§ 1421 BGB). Da ihr Haus unbehebbare Baumängel aufweist, erheben sie gemeinsam Schadensersatzklage gegen B, der es ihnen verkauft hat. C ist jedoch seit einiger Zeit unerkannt geisteskrank.
Einordnung
Materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft – Unzulässigkeit einer der Klagen führt zur Unzulässigkeit aller Klagen
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Säumnis eines notwendigen Streitgenossen/materiell-rechtlich notwendige Streitgenossenschaft
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