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Maßgeblicher Zeitpunkt: Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung

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7. Mai 2026
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Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

Jurafuchs

K beantragt eine Baugenehmigung für einen Bioladen in einem reinen Wohngebiet (§ 3 BauNVO). Baubehörde B lehnt den Antrag ab. Nachdem K gegen die Ablehnung Klage erhoben hat, ändert die zuständige Behörde den Bebauungsplan. Das Grundstück der K liegt nun in einem allgemeinen Wohngebiet (§ 4 BauNVO).

Einordnung

Maßgeblicher Zeitpunkt: Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Gerichtsverhandlung

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