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Exzess des Haupttäters 2
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
E möchte seine Ex-Frau H töten lassen. Er beauftragt deswegen den ihm über Ecken bekannten B. E ist es egal, wie die Tat ausgeführt wird. Detaillierte Vorgaben zur Tatausführung macht er deswegen nicht. B ersticht H heimtückisch.
Einordnung
Exzess des Haupttäters 2
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