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Gesetzliche Ausnahme: Verfahrensfreie Baumaßnahmen
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Schnösel S hält nichts von der Baubehörde und ihrer Arbeitsweise und möchte sich deswegen auch nicht weiter mit ihr beschäftigen. Er entscheidet sich daher, zunächst einen Swimmingpool mit 100 m³ Beckeninhalt auf dem Seegrundstück zu errichten.
Einordnung
Gesetzliche Ausnahme: Verfahrensfreie Baumaßnahmen
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Gesetzliche Ausnahme: Genehmigungsfreie Baumaßnahmen
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Verfahrensfreie Vorhaben 1
Geschäftemacherin G hat eine windigen Werbeauftrag erhalten. Dafür stellt sie an einer viel befahrenen Landstraße ein riesiges ortsfestes Werbeschild (10 m² Ansichtsfläche) auf. Die ortsansässige O meint, das ginge doch nicht mit rechten Dingen zu.