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Reichweite des öffentlichen Glaubens einer am Kfz–Kennzeichen angebrachten HU–Prüfplakette
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
A ist TÜV-Prüfer. Er bringt an einem Kfz-Kennzeichen nach erfolgter Hauptuntersuchung (HU) eine Prüfplakette an, obwohl er weiß, dass das Fahrzeug Mängel aufweist und die Plakette zu versagen wäre. Im Fahrzeugschein trägt er einen Termin für die nächste HU ein und stempelt diesen ab.
Einordnung
Reichweite des öffentlichen Glaubens einer am Kfz–Kennzeichen angebrachten HU–Prüfplakette
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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