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§ 306 StGB, wenn Täter das Schutzgut nicht direkt anzündet?

einfach
schwer78 % lösen richtig
7. Mai 2026
23 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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T zündet nachts eine Papierkiste an, die neben einem dauerhaft geschlossenen Gemüseladen steht. In der Nähe deponiert T eine CO₂-Patrone. Das Feuer greift auf die Ladenmarkise über und durch die Hitze explodiert die CO₂-Patrone. Rauch und Ruß dringen in den Laden und zerstören die Wände. Der Laden ist unbenutzbar. ‌

Einordnung

§ 306 StGB, wenn Täter das Schutzgut nicht direkt anzündet?

Examen-Relevanz

Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen

Examenstreffer Rheinland-Pfalz 2025

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