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§ 306 StGB, wenn Täter das Schutzgut nicht direkt anzündet?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
T zündet nachts eine Papierkiste an, die neben einem dauerhaft geschlossenen Gemüseladen steht. In der Nähe deponiert T eine CO₂-Patrone. Das Feuer greift auf die Ladenmarkise über und durch die Hitze explodiert die CO₂-Patrone. Rauch und Ruß dringen in den Laden und zerstören die Wände. Der Laden ist unbenutzbar.
Einordnung
§ 306 StGB, wenn Täter das Schutzgut nicht direkt anzündet?
Examen-Relevanz
Dieser Fall lief bereits im 1./2. Juristischen Staatsexamen
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