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Zweckmäßigkeit - Feststellungsklage III
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Mandant M erscheint bei Anwältin A und trägt schlüssig vor, dass sein neidischer Nachbar N vorsätzlich Ms neuen Sportwagen beschädigt hat. Die Reparatur kostet €4.000, die N nicht zahlen will.
Einordnung
Zweckmäßigkeit - Feststellungsklage III
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PKH-Antrag
Mandant M kommt zu Anwältin A. M erzählt, dass er sich in Zahlungsschwierigkeiten befindet und nicht in der Lage ist, die Prozesskosten zu tragen. Was ist nun zweckmäßig?

Zweckmäßigkeit - Abtretung an Dritte
Anwältin A hat für K Klage gegen B auf Zahlung des Kaufpreises erhoben. Während des laufenden Rechtsstreits tritt K den Kaufpreisanspruch wirksam an D ab. D erteilt K keine Einziehungsermächtigung.