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Zeitpunkt: „Baldige“ Feststellung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Beamte Beate (B) will im Rentenalter gut versorgt sein. In ihrem konkreten Fall ist es rechtlich zweifelhaft, ob sie einen Anspruch auf die staatlichen Zusatzversorgungsbezüge haben wird. B will das gerichtlich klären lassen.
Einordnung
Zeitpunkt: „Baldige“ Feststellung
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