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Zweckmäßigkeit - Singuläre Klage gegen Dritten

einfach
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7. Mai 2026
2 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche

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Mandant M hat bereits Klage gegen G erhoben. Nun erscheint M bei Anwältin A und trägt schlüssig vor, dass ihm auch Ansprüche gegen einen Dritten D zustehen. D ist weder Streitgenosse des G, noch kommt eine alternative Haftung zwischen G und D in Betracht.

Einordnung

Zweckmäßigkeit - Singuläre Klage gegen Dritten

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