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Zweckmäßigkeit - Singuläre Klage gegen Dritten
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche

Mandant M hat bereits Klage gegen G erhoben. Nun erscheint M bei Anwältin A und trägt schlüssig vor, dass ihm auch Ansprüche gegen einen Dritten D zustehen. D ist weder Streitgenosse des G, noch kommt eine alternative Haftung zwischen G und D in Betracht.
Einordnung
Zweckmäßigkeit - Singuläre Klage gegen Dritten
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Zweckmäßigkeit - Zwischenfeststellungsklage
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