4,8(16.453 mal geöffnet in Jurafuchs)
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
G und S schließen einen Wohnraummietvertrag. In Bezug auf den zukünftigen Herausgabeanspruch (§ 546 Abs. 1 BGB) unterwirft sich S durch notarielle Urkunde der sofortigen Zwangsvollstreckung. Nach Mietende betreibt G die Zwangsvollstreckung. S hält die Unterwerfungserklärung für unwirksam.
Einordnung
Materielle Einwendung gegen die Wirksamkeit des Titels – Unwirksame Unterwerfungserklärung
Lösung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab
Diese 4 Rechtsfragen sind die Kernstücke des Falls.
1. Ist für die Prüfung der Wirksamkeit der Unterwerfungserklärung die Titelgegenklage statthaft (§ 767 Abs. 1 ZPO analog)?
2. Die örtliche und sachliche Zuständigkeit für eine Titelgegenklage ergibt sich vorliegend aus § 767 Abs. 1 ZPO analog.
3. Hat S hinsichtlich der Titelgegenklage das notwendige Rechtsschutzbedürfnis?
4. Ist die Titelgegenklage begründet?
Fundstellen
Wie funktioniert Jurafuchs?
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 20.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie — no questions asked!