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In welchem Verhältnis steht der Umkehrschluss zum Analogieschluss?
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
Lawra (L) und Ferdinand (F) engagieren sich in einer politischen Gruppe. Abends ziehen L und F um die Häuser, um Plakate für das nächste „Neuentreffen“ aufzuhängen. An einer Litfaßsäule steht: „Das Ankleben von Plakaten durch Private ist verboten“. L schlägt vor, die Plakate mit Fs Nagelpistole zu befestigen.
Einordnung
In welchem Verhältnis steht der Umkehrschluss zum Analogieschluss?
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Jungbullenfall (BGH, Urt. v. 11.01.1971 = BGHZ 55, 176): examensrelevante Rechtsprechung | Jurafuchs
Der Jungbullen-Fall ist seit der Entscheidung des BGH im Jahr 1971 ein absoluter Klausur- und Examensklassiker, der jedem bekannt sein muss. Ein Dieb stiehlt einem Bauern zwei Jungbullen und verkauft sie an einen gutgläubigen Fleischfabrikanten, der die Jungbullen zu Dosenfleisch verarbeitet. Der Bauer will nun gegen den Fleischfabrikanten Ansprüche geltend machen. Die Entscheidung befasst sich zentral mit Rechtsproblemen des Sachenrechts und des Bereicherungsrechts. Insbesondere geht es um den sogenannten Vorrang der Leistungsbeziehungen im Rahmen der Kondiktion (§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB).
Was ist ein Erst-Recht-Schluss?
Tariq (T), Ferdinand (F) und Clara (C) sind nach der Dinnerparty bei Lawra auf dem Weg nach Hause. Weil sie müde sind, wollen sie einen E-Roller nehmen. In der Nähe gibt es aber nur noch einen einzigen. In den Nutzungsbedingungen steht: „Nicht zu zweit auf einem Roller fahren.“